Da auch bei uns Anfragen zu den sei 31.12.2020 geltenden Regularien der Luftfahrtbehörde eintreffen, möchten wir hier eine kurze Zusammenfassung für unsere Kunden bieten, die ihre Fluggeräte im Hobbybereich betreiben.
Das ist unsere Interpretation der Regularien und daraus können keine rechtlichen Verbindlichkeiten abgeleitet werden.
Im privaten, nicht kommerziellen Bereich kommt die OPEN Variante zum Einsatz und es gilt ohne auf Details einzugehen als Mindestanforderung:
• Jedes Fluggerät mit Kamera benötigt eine Registrierungsnummer, es sei denn es entspricht der EU-Spielzeugrichtlinie
• Jedes Fluggerät über 250g benötigt eine Registrierungsnummer.
• Jeder Pilot der ein Fluggerät über 250g steuert benötigt einen Drohnenführerschein/Kompetenznachweis.
Detailierte Informationen sind hier abrufbar:
https://www.dronespace.at/openHier geht es zu einer Drohnenversicherung welche ganz einfach online abgeschlossen werden kann:
DrohnenversicherungAnfragen zu diesem Thema bitte an die dort angegebenen Kontaktmöglichkeiten richten.